,

Kasteneinlage aus Dauerbackfolie für Brotkästen à 1 kg

7,45 €

Enthält 19% MwSt.
zzgl. Versand
Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen.

Kasteneinlage aus Dauerbackfolie (PTFE) – für Brotkästen à 1 kg. Hitzebeständig bis 260°C, kein Einbuttern oder Trennspray mehr nötig.

Verfügbarkeit: Nicht vorrätig

Zu Wunschliste hinzufügen
Zu Wunschliste hinzufügen

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Diese Einlage aus Dauerbackfolie erleichtert ungemein das Backen in Brotformen à 1 kg.
Einfach nur einlegen, den Teigling ebenfalls einlegen und zur Gare stellen.
Danach abbacken und den Brotlaib vorsichtig an den Laschen aus der Form ziehen. Nach der Verwendung die Folie feucht abwischen, und alles ist wieder sauber.
Zum säubern die Kasteneinlage diese bitte flach hinlegen und leicht mit einem nassen Tuch drüberwischen. NICHT an den Laschen festhalten beim säubern.
Die Kastenform bleibt blitzsauber, und die Folie kann bis zu 300 mal benutzt werden.

Gewicht 0,05 kg
Manuell

1

Rezensionen

Es gibt noch keine Rezensionen.

Nur angemeldete Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, dürfen eine Rezension abgeben.

Warenkorb
Vertrag widerrufen
Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Mehr Informationen auf „Ihr Europa“
Nach oben scrollen