, , ,

Backglocke für Topfbrot

169,95 €

Enthält 19% MwSt.
zzgl. Versand
Lieferzeit: ca. 2-3 Werktage
Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen.

Backglocke aus Gusseisen für Topfbrote – Für Brote bis 1,5 kg Teiggewicht. Einfaches Einschießen ohne Verbrennen. Handgefertigt, Durchmesser 31 cm.

Verfügbarkeit: Vorrätig

- +
Zu Wunschliste hinzufügen
Zu Wunschliste hinzufügen

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Die Backglocke für Topfbrot aus Gusseisen ist das ideale Werkzeug, um freigeschobene Brote perfekt zu backen. Mit einem Durchmesser von 31 cm und einer Höhe von 19 cm bietet sie ausreichend Platz für Brote bis 1,5 kg Teiggewicht. Diese hochwertige Backglocke wird in einer kleinen Familien-Gießerei von Hand hergestellt, was jedes Stück zu einem unikaten Meisterwerk macht.

Besondere Vorteile:

– Einfache Handhabung: Keine Verbrennungsgefahr beim Einschießen des Teiges. Der Deckel wird abgenommen, bevor der Teigling in die Glocke gegeben wird, und schützt das Brot perfekt während des Backens.

– Perfekte Backergebnisse: Die Gusseisenkonstruktion sorgt für eine gleichmäßige Wärmeverteilung und hilft dabei, eine knusprige Kruste und eine luftige Krume zu erzielen.

– Handgefertigt in einer kleinen Gießerei – limitierte Verfügbarkeit aufgrund der handwerklichen Herstellung.

– Durchmesser: 31 cm, Höhe: ca. 19 cm – ausreichend Platz für größere Brote.

Hinweis: Da die Backglocke in einer kleinen Gießerei produziert wird, kann es zu längeren Lieferzeiten kommen. Aber das Warten lohnt sich – dieses seltene Backzubehör begeistert jeden Hobbybrotbäcker und sorgt für perfekte Backergebnisse.

Verleihen Sie Ihrem Brot mit der Backglocke für Topfbrot den professionellen Touch, den es verdient!

Gewicht 2,95 kg
Maße 34 × 35 × 29 cm
Manuell

1

Rezensionen

Es gibt noch keine Rezensionen.

Nur angemeldete Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, dürfen eine Rezension abgeben.

Warenkorb
Vertrag widerrufen
Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Mehr Informationen auf „Ihr Europa“
Nach oben scrollen