, ,

Lochblech GN 2/3 silikonbeschichtet

27,95 €

Enthält 19% MwSt.
zzgl. Versand
Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen.

Silikonbeschichtetes Lochblech GN 2/3 (354 × 325 mm) – passend für fast alle Haushaltsofen. Für optimale Hitzeverteilung & knusprige Backergebnisse.

Nicht vorrätig

Zu Wunschliste hinzufügen
Zu Wunschliste hinzufügen

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Wer perfekte Brötchen und Baguettes im Haushaltsofen backen will, kommt um die Lochblecche nicht herum. Sie sorgen für die perfekte Hitzeversorgung auch von unten.

Dieses silikonbeschichtete Lochblech ist für fast alle Haushaltsbacköfen passend!!!!
Man legt das Blech auf den Rost im Ofen und so kann die Hitze hervorragend an das Backgut gelangen.
Die Bleche sind erstklassig verarbeitet und sollten 10 Minuten bei 200 Grad eingebacken werden.
Einsetzbar bis 260°C

Gewicht 0,39 kg
Maße 36,5 × 33 × 2 cm
Manuell

1

Rezensionen

Es gibt noch keine Rezensionen.

Nur angemeldete Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, dürfen eine Rezension abgeben.

Warenkorb
Vertrag widerrufen
Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Mehr Informationen auf „Ihr Europa“
Nach oben scrollen