,

BIO-Emmer – Vollkornmehl oder ganzes Korn

Ab 5,25 €

Enthält 7% red. MwSt.
zzgl. Versand
Lieferzeit: ca. 2-3 Werktage
Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen.

BIO-Emmer (ganzes Korn oder Vollkornmehl) – Urgetreide mit nussigem Geschmack & dunkler Krume. Ideal für Brote & für viele Weizenallergiker gut verträglich.

Zur Zeit leider nicht auf Lager, wir warten auf die neue Lieferung.

Zu Wunschliste hinzufügen
Zu Wunschliste hinzufügen

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Vor 10.000 Jahren war Emmer im Vorderen Orient in fast jeder Siedlung der Jungsteinzeit zu finden. Gemeinsam mit Gerste war Emmer das unbestrittenes Hauptgetreide. Angeblich wurde Emmer vom römischen Feldherrn Julius Cäsar favorisiert worden sein. Er hat Emmer nach seinem Sieg über die ägyptische Königin Kleopatra im großen Maßstab aus dem Orient nach Rom eingeführt. Hierdurch etablierte Cäsar Emmer als wichtiges Kulturgut des Römischen Reiches.

Gewicht 0,5 kg
Maße n. v.
Manuell

1

Sorte

,

Nährwerte

Nährwert per 100g
Brennwert (kJ/kcal) 1.430 / 341
Fett 1,8g
- davon Gesättigte Fettsäuren 0,1g
Kohlenhydrate 59,8g
- davon Zucker 3,3g
Ballaststoffe 7,7g
Eiweiß 12g
Salz <0,1g

Rezensionen

Es gibt noch keine Rezensionen.

Nur angemeldete Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, dürfen eine Rezension abgeben.

Warenkorb
Vertrag widerrufen
Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Mehr Informationen auf „Ihr Europa“
Nach oben scrollen