Weizenvollkorntoast

Nachdem ich vor einiger Zeit hier das Toastbrot aus Typenmehl vorgestellt habe, kam von einigen Usern die Anfrage nach einem Vollkorntoastbrot. Ich habe das alte, bekannte Rezept einfach mit einer etwas höheren Flüssigkeitszugabe verändert und das gesamte Typenmehl gegen Vollkornmehl ausgetauscht. Um dem Vollkornmehl die Gelegenheit zu geben, zu quellen und Feuchtigkeit aufzunehmen, sollte man vorher ein Quellstück machen. Viel Spaß beim Nachbacken, und bitte bei der Gare viel Geduld haben.
Vorbereitungszeit 10 Stunden
Zubereitungszeit 6 Stunden 20 Minuten
Backzeit 45 Minuten
Gesamtzeit 17 Stunden 5 Minuten
Gericht Brot, Toast
Küche Deutsch

Kochutensilien

  • 1 Küchenmaschine
  • 1 Plastikfolie
  • 1 Toastbrotform

Zutaten
  

1. Salz/Hefe-Gemisch

  • 9 g Salz
  • 50 g Wasser
  • 6 g Hefe

2. Quellstück

  • 250 g Weizenvollkornmehl
  • 250 g zimmerwarme Milch (3% Fettgehalt)

3. Hauptteig

  • Salz/Hefe-Gemisch
  • Quellstück
  • 250 g Weizenvollkornmehl
  • 10 g Zucker
  • 10 g Speisestärke (Mondamin)
  • 30 g weiche Butter
  • 40 g zimmerwarme Milch (3% Fettgehalt)
  • 5 g flüssiges Backmalz = 1TL

Anleitungen
 

1. Salz/Hefe-Gemisch

  • Alles gut verrühren und abgedeckt bei Raumtemperatur über Nacht stehen lassen.

2. Quellstück

  • Beides gut verrühren und 2-3 Stunden quellen lassen.

3. Hauptteig

  • Alle Zutaten bis auf die Butter in der Küchenmaschine 10 Minuten kneten. Dann die Butter zugeben und nochmals 6 Minuten kneten. Den Teig rundwirken und unter einer Plastikfolie 180 Minuten bei Raumtemperatur gehen lassen. Dann den Teig in 2 gleich große Stücke teilen, etwas länglich wirken und in die gut ausgebutterte Toastbrotform geben.
  • Jetzt schließt sich eine Gare von 2-3 Stunden an. Man sollte den Teig durch die kleinen Löcher in der Form sehen können.
  • Bei 190° 45 Minuten backen. Aus der Form nehmen und abkühlen lassen.
Suchbegriff flüssiges Backmalz, Hefe, Quellstück, Salz/Hefe – Verfahren, Weizenvollkornmehl

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Recipe Rating




Warenkorb
Vertrag widerrufen
Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Mehr Informationen auf „Ihr Europa“
Nach oben scrollen