, ,

Schweizer BIO-Ruchmehl (1 kg)

4,95 €

Enthält 7% red. MwSt.
(0,50 € / 100 g)
zzgl. Versand
Lieferzeit: ca. 2-3 Werktage
Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen.

Schweizer BIO-Ruchmehl (1 kg) – Das Original in BIO-Qualität. Ideal für traditionelle Brote mit besonderem Geschmack und Charakter.

Aktuell um 25% reduziert aufgrund geringem Mindesthaltbarkeitsdatum (09.11.26)

 

Verfügbarkeit: Vorrätig

- +
Zu Wunschliste hinzufügen
Zu Wunschliste hinzufügen

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Ganz wie unser Originales Schweizer Ruchmehl, ist auch unser Schweizer BIO-Ruchmehl von feinster Premiumqualität.

Rezeptvorschlag:

Schweizer Ruchmehlbrötli

Gewicht 1,05 kg
Maße 19 × 12 × 8 cm
Manuell

1

Zutaten

Weizenmehl, Weizenvollkornmehl, Weizenkleber, Gerstenmalzmehl, Acerola

Nährwerte

Nährwert per 100g
Brennwert (kJ/kcal) 1408 / 334
Fett 1,62g
- davon Gesättigte Fettsäuren 0,31g
Kohlenhydrate 64,05g
- davon Zucker 0,96g
Eiweiß 12,02g
Salz 0,013g

Rezensionen

Es gibt noch keine Rezensionen.

Nur angemeldete Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, dürfen eine Rezension abgeben.

Warenkorb
Vertrag widerrufen
Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten.
Mehr Informationen auf „Ihr Europa“
Nach oben scrollen